Nationale Ebene: Österreich ist eine föderal verfasste parlamentarische Demokratie mit einem Zweikammerparlament (Nationalrat und Bundesrat). Die 183 Abgeordneten des Nationalrates werden alle vier Jahre gewählt, die 64 Abgeordneten des Bundesrates werden von den Ländern entsprechend ihrer Einwohnerzahl entsandt. Der Bundespräsident wird alle 6 Jahre gewählt. Die meisten Kompetenzen werden von der Verfassung dem Bundesstaat zugeschrieben.
Regionale Ebene: Österreich besteht aus neun Bundesländern, von denen Burgenland, Niederösterreich und Wien an CENTROPE beteiligt sind. Viele in der Verfassung dem Bund zugesprochene Aufgaben sind in der Ausführung den Ländern übertragen, ohne dass diesen dadurch Entscheidungskompetenz zukommt. Andere, nicht ausdrücklich dem Bundesstaat zugewiesene Bereiche fallen in den sogenannten selbstständigen Wirkungsbereich der Länder. Dazu zählen etwa Raumplanung, Gesundheitsvorsorge, Naturschutz oder Sport- und Fremdenverkehrsangelegenheiten. Die 121 österreichischen Bezirke sind Teil der Landesverwaltungen.
Lokale Ebene: Weitere wichtige Verwaltungseinheiten in Österreich sind die 2.381 Gemeinden. Die Gemeinden führen wie die Länder einerseits einen Teil der Bundesverwaltung aus, haben andererseits aber auch einen verfassungsmäßig geschützten eigenen Wirkungsbereich, in den etwa die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen (Öffentlicher Verkehr, Wasser usw.), Flächenwidmung oder der Erhalt lokaler Infrastrukturen fallen.
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