Verfassung und Verwaltungsstruktur in der Tschechischen Republik

Nationale Ebene: Die Tschechische Republik verfügt über ein parlamentarisches Zweikammersystem (Abgeordnetenhaus und Senat). Das Abgeordnetenhaus besteht aus 200 Mitgliedern, die nach einem Verhältniswahlrecht für vier Jahre gewählt werden. Der Senat besteht aus 81 Mitgliedern, wobei alle zwei Jahre ein Drittel per Mehrheitswahlrecht für sechs Jahre gewählt wird. Abgeordnetenhaus und Senat wählen alle fünf Jahre den Präsidenten.
 
Regionale Ebene: Die Tschechische Republik besteht aus 14 Kreisen (Kraje), die im Zuge der Verwaltungsreform im Jahr 2000 eingerichtet wurden. Der Kreis Südmähren ist Partner in CENTROPE. Im Rahmen der übertragenen Staatsverwaltung betreuen die Kreise vor allem die Entscheidungen der Gemeinden. Die Selbstverwaltungskompetenzen sind ähnlich jener der Gemeinden, jedoch auf einer übergeordneten Ebene angesiedelt (z.B. Sekundarschule, Schnellstraßen usw.). Darüber hinaus kann die regionale Selbstverwaltung dem Parlament Gesetzesentwürfe vorlegen.

Lokale Ebene: Weitere administrative Einheiten sind die 6.244 Gemeinden (Obce). Die Gemeinden werden auch mit der Vollziehung von Aufgaben des Staates betraut, je nach zugeteilten Funktionen können drei Gemeindetypen unterschieden werden. Kleine Gemeinden üben nur Grundfunktionen aus, größere Gemeinden führen zusätzlich weitere spezielle Aufgaben durch und unterstützen die kleineren Gemeinden im Umland. Darüber hinaus gibt es Gemeinden mit zusätzlich erweiterten Rechten, welche die Aufgaben der aufgelassenen Bezirksämter übernommen haben. Diese Gemeinden stellen derzeit die wichtigste Säule der öffentlichen Verwaltung in Tschechien dar. Eigenständige Bereiche der Gemeinden sind etwa Wohnungsfragen sowie öffentlicher Verkehr und lokale Verkehrsinfrastruktur.